Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12257
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 17.60.00 - Kronsforder Landstraße/Karkbrede - Aufstellungsbeschluss (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Jun 19, 2023
|
Beschlussvorschlag
1. Für den im Stadtteil St. Jürgen östlich der Kronsforder Landstraße und nördlich der Karkbrede gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 17.60.00 ‑ Kronsforder Landstraße/Karkbrede ‑ aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Gewerbegebietes zur Standortsicherung für einen dort ansässigen Gewerbebetrieb geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchi-
gen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet durchgeführt
werden.
Begründung zum Aufstellungsbeschluss siehe Anlage 2
Zur Begründung der Eilbedürftigkeit des Beschlusses:
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans soll kurzfristig in der Sitzung des Bauausschusses am 19.06.2023 gefasst werden, damit die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß den § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB noch vor der Sommerpause durchgeführt werden können.
Finanz. Auswirkung
| ||||||||||||||||||
|
|
| ||||||||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
| ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||
|
|
| ||||||||||||||||
|
|
| ||||||||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||||||||
|
| freiwillig | ||||||||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||||||||
|
| BauGB | ||||||||||||||||
|
|
| ||||||||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||||||||
| x | Nein | ||||||||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| x | Ja – Begründung: |
|
| Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt. |
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
436,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
146,1 kB
|
