ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2023/12069-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu Verlängerung des Erbbaurechts, Punkt 3:

Zusätzlich: Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenwert um 25% zu reduzieren, da sich die Richtwerte auf unbebaute Grundstücke beziehen, wo neue und zeitgemäße Bebauungen realisiert werden.

 

Die Differenz berücksichtigt den geringeren Nutz- oder Mietwert von älteren Bestandsimmobilien.

 

Streichung von Punkt 11

 

Zu Punkt 13:

Bei bebauten Grundstücken 25% Abschlag – siehe Punkt 3.

 

Streichung von Punkt 13 b

Der Richtwert spiegelt bzw soll die aktuelle Marktsituation zum Richtwertstichtag widerspiegeln. Warum soll die Hansestadt Lübeck mehr verlangen als marktüblich?

 

Streichung von Punkt 14

Die Chance einer in der Zukunft evtl. möglichen Bebauungsintensivierung ist bei Kauf einer Immobilie mit enthalten, so dass im Richtwert diese Chance „versteckt“ mit enthalten ist. Die Regelung zu Punkt 14 kann nur greifen, wenn bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan eine Verdichtung vorsieht.


 

 

 

 

 

 


 

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