Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/11998
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk V (St. Lorenz 2)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.300 - Recht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 28, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 30, 2023
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Die Schiedsstelle für den Bezirk V (St. Lorenz 2) ist nach Ablauf der Amtszeit neu zu besetzen. Der bisherige Amtsinhaber steht nicht mehr zur Wahl.
Aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung in den Medien gab es mehrere Bewerber:innen für das Ehrenamt. Nach Gesprächen mit diesen, unter der Beteiligung von Vertreter:innen des Vorstandes der Bezirksvereinigung Lübeck im Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen sowie des Bereichs Recht, hat sich das Gremium für Frau Ute Seidler entschieden.
Die Gespräche dienten dazu, die Bewerber:innen persönlich kennen zu lernen, ihre Beweggründe für die Bewerbung zu hinterfragen und ihre Fähigkeiten bzgl. der zu besetzenden Position einzuschätzen.
Als Ergebnis hat sich herausgestellt, dass Frau Ute Seidler aufgrund ihrer beruflichen Laufbahn und Erfahrung dafür geeignet ist, das Schiedsamt auszuüben. Sie verfügt über die benötigten persönlichen Eigenschaften und erfüllt die formalen Kriterien gemäß §2 der Schiedsordnung.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Schiedsordnung | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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