ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2023/11883

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Welche rechtlichen Verpflichtungen gibt es zum Rückbau nicht mehr erforderlicher oder beschädigter Wildschutzzäune?
  2. Auf welchen städtischen Flächen sind Wildschutzzäune nach den vertraglichen Vereinbarungen bis zu welchem Zeitpunkt abzubauen?
  3. Auf welchen Flächen sind Wildschutzzäune nicht mehr ordnungsgemäß in Betrieb und stellen für Wildtiere eine Gefahr dar?
  4. Wie ist das Arbeitsprogramm bzw. der Zeitplan zum Rückbau der abgängigen Wildschutzzäune?

 

Es wird um eine Übersichtskarte mit Markierung der umzäunten Flurstücke gebeten.

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Die Kreisjägerschaft hat darauf hingewiesen, dass zahlreiche Wildschutzzäune beschädigt sind oder auf dem Boden liegen und dadurch eine Gefahr für Wildtiere darstellen. Dieser Zustand sollte zeitnah beseitigt werden.

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