Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2023/11992
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf mündl. Anfrage des AM Prieur: Mietvertragslaufzeit für das Gebäude der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Menschen an der Marienbrücke
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 2.020 - Fachbereichscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Mar 28, 2023
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Beschlussvorschlag
Anfrage des AM Prieur im HA am 24.01.2023:
Herr Prieur bittet um Mitteilung, ob die Laufzeit des Mietvertrages für das Gebäude der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Menschen an der Marienbrücke aufgrund der Feststellung, dass das Gebäude während der Arbeiten an der Marienbrücke bestehen bleiben kann, von 10 Jahr auf 30 Jahr geändert worden ist.
Die ursprüngliche Mietdauer sah eine Laufzeit von 10 Jahren vor. Es fand eine Abstimmung zu den vertraglichen Laufzeiten zwischen allen Beteiligten statt. Der Eigentümer der Fläche, die Lübeck Port Authority, hat mit der KWL einen Nutzungsvertrag über 15 Jahre bis einschl. 28.02.2038 geschlossen. Die KWL, welche die Fläche mit der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Bürger:innen bebaut hat, hat mit der AWO zur Nutzung der Begegnungsstätte einen Mietvertrag über eine Laufzeit von 15 Jahren, beginnend ab 01.03.2023 bis 28.02.2038 geschlossen.
Unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages, erfolgt die Finanzierung des Betriebs durch die HL an die AWO für 10 Jahre im Rahmen eines Zuschussbescheides bzw. Budgetvertrages gem. Beschluss der Bürgerschaft vom 30.09.2021 (VO/2021/10332). Die Finanzierung der verbleibenden 5 Jahre Mietlaufzeit liegt im Risiko der AWO. Dieses Vorgehen ist mit der AWO abgestimmt.
