Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/11993
Grunddaten
- Betreff:
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Außerplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Mitteln zur Deckung von Auszahlungen, Investitionsmaßnahme 075 - Ersatz Klappschute T11
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.691 - Lübeck Port Authority
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 20, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 28, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 30, 2023
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Beschlussvorschlag
Bei dem Produktsachkonto 552001 075.7831000 – Wasser und Hafen, Ersatz Klappschute T11, Erwerb bewegliches Anlagevermögen werden für das Haushaltsjahr 2023 1.029.000 EUR zur Deckung des Bedarfes außerplanmäßig bewilligt.
Deckung: Eine Deckung in Höhe von 1.029.000 EUR erfolgt aufgrund von absehbaren Minderauszahlungen aus dem Produktsachkonto 552001 106.7852000 – Wasser und Hafen, Erneuerung Kaimauer Kohlenhofkai, Tiefbaumaßnahmen. Die Mittel stehen auf dem genannten Produktsachkonto im Haushalt 2023 zur Verfügung.
Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 15.06.2021 zur Durchführung der Maßnahme Ersatzbeschaffung Klappschute T11 und Z2 (VO/2021/10060) wurde der Bau von zwei Klappschuten ausgeschrieben und am 15.11.2021 vergeben.
Die Finanzierung im Rahmen der Beschaffung ist letztlich notwendig, um die Wassertie-feninstandhaltung im Port of Lübeck sicherzustellen. Die vorhandenen Schuten T11 und Z2 sind aufgrund ihres Alters und eines Havarieschadens nicht mehr einsatzfähig.
Mit Beschluss des Hauptausschusses am 13.09.2022 zur VO/2022/11304 sind Mehrkosten in Höhe von 705.000 EUR gegenüber der Planung beschlossen worden.
Aufgrund von diversen Abstimmungsprozessen im Planungs- und Zulassungsverfahren mit den Zulassungsbehörden BG Verkehr (BG-V), Klassifizierungsgesellschaft Bureau Veritas (BV) und der Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission (ZSUK) kam es zu Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf. Aus diesem Grund konnten die bereitgestellten Mittel nicht fristgerecht verwendet werden.
Da eine weitere Übertragung der bereitgestellten Mittel nach 2023 nicht möglich war, sind neben den beschlossenen Mehrkosten in Höhe von 705.000 EUR die bereits geordneten, aber nicht mehr übertragbaren Mittel in Höhe von 324.000 EUR im Rahmen der außerplanmäßigen Bewilligung zu ordnen.
Eine Deckung in Höhe von 1.029.000 EUR kann aus dem Produktsachkonto 552001 106.7852000 – Wasser und Hafen, Erneuerung Kaimauer Kohlenhofkai, Tiefbaumaßnahmen erfolgen.
Die in diesem Produktsachkonto geordneten Mittel für 2023 werden nicht in voller Höhe zahlungswirksam werden, da die Baumaßnahme entgegen der angenommenen Planung und aufgrund der Komplexität bis ins Jahr 2024 hinein andauern wird.
Der Mittelbedarf für die Kaimauer Kohlenhofkai wird im Rahmen der Investitionsplanung 2024 ff. berücksichtigt.
Die Vorlage dient allein der Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung für die weitere Beschaffung; die Freigabe der Mehrkosten wurden bereits durch den Hauptausschuss am 13.09.2022 mit der VO/2022/11304 beschlossen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
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| § 82 (1) GO S.-H. | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||
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| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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