ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/11854

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird beauftragt, das Vertretungskonzept für die Lübecker Kindertagespflege wie folgt umzusetzen:

 

  1. Das Modell der Mobilen Vertretungskräfte gem. VO2021/09635 wird ab dem 01.08.2023 verstetigt.
  2. Die Pilotphase für das Modell der Stützpunkte wird um 24 Monate verlängert.
  3. Im Frühjahr 2025 erfolgt die Evaluation des Modells der Stützpunkte.
  4. Über den Ausbau des Vertretungskonzeptes wird regelmäßig im Jugendhilfeausschuss berichtet.


 

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Die Pilotphase zur Erprobung eines Vertretungskonzeptes wurde gem. VO/2021/09635 auf ein Jahr festgesetzt und durch die VO/2022/11009 um ein Jahr, bis zum 31.07.2023 verlängert.

 

Das Modell der Mobilen Vertretungskräfte wurde evaluiert und kann verstetigt werden.

 

Es ist absehbar, dass diese Phase zu kurz bemessen ist, um in allen Bereichen hinreichende
Erkenntnisse vor einer Verstetigungsempfehlung sammeln zu können. Das Modell der Stützpunkte konnte bisher noch nicht ausreichend aufgebaut, verglichen und evaluiert werden und soll daher um 24 Monate verlängert werden.


Im Frühjahr 2025 erfolgt eine Auswertung der verlängerten Pilotphase für die Stützpunkte.

 

Weiterhin wird dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den Ausbau des Vertretungskonzepts berichtet.

 

Die ausführliche Begründung ist dem Bericht im Anhang zu entnehmen.

 

Es gibt keine Änderungen der finanziellen Auswirkungen zur VO/2021/09635.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.160 Frauenbüro

Zustimmend

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Beteiligung erfolgt im Rahmen der pädagogischen Arbeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 48 KiTaG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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