Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/11794
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensgebung für das Johanneum zu Lübeck, Gymnasium für Jungen und Mädchen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 16, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 28, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 30, 2023
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Der Schulnamenszusatz „Gymnasium für Jungen und Mädchen“ schließt Schüler:innen aus, die sich nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen lassen können oder wollen.
Weiterhin wird durch den Zusatz „Städtisches Gymnasium“ der Schulträger kenntlich gemacht und hervorgehoben. Des Weiteren wird der Sonderzweig Musik im Schulnamen zukünftig explizit erwähnt und hierdurch deutlich betont.
Die Schule nutzt den Namen bereits seit einigen Jahren informell und hat nun den Wunsch die Nutzung des neuen Namens zu legalisieren.
In der Schulkonferenz vom 06.12.2022 wurde unter TOP 7 der Antrag abgestimmt und angenommen.
Da es sich beim Johanneum um ein Gymnasium handelt, ist hier einzig das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur als Schulaufsichtsbehörde in der Antragstellung zu beteiligen, sobald die Zustimmung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vorliegt.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | x | Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja | ||||||||||
| x | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,7 kB
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