Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/11960
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft: Bestellung einer kommissarischen Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.110 - Personal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Mar 14, 2023
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Beschlussvorschlag
Herr Enno Thyen wird ab 01.04.2023 befristet bis zur endgültigen Bestellung einer:eines Direktor:in der Entsorgungsbetriebe Lübeck als Werkleitung im Sinne der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein zum kommissarischen Direktor als Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck bestellt.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Bestellung einer kommissarischen Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Das Beschäftigungsverhältnis mit dem bisherigen Direktor endet mit Ablauf des 31.03.2023. Das Stellenbesetzungsverfahren für die erforderliche Wiederbesetzung wurde eingeleitet. Aufgrund der Verfahrensdauer kann die Bestellung einer:eines neuen Direktor:in als Werkleitung zeitlich nicht zum 01.04.2023 erfolgen.
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck werden gemäß ihrer von der Bürgerschaft beschlossenen Betriebssatzung nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt.
Nach der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein ist zwingend eine Werkleitung zu bestellen. Ein Verzicht auf eine vorübergehende Bestellung einer kommissarischen Werkleitung bis zur Wiederbesetzung der Planstelle ist rechtlich nicht zulässig.
Auch ein Rückgriff auf die Vertretungsregelungen in der Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck ist nicht ausreichend, da es sich bei der dort vorgesehenen ständigen Vertretung lediglich um eine Abwesenheitsvertretung für eine vorhandene Werkleitung handelt.
Herr Enno Thyen ist Leiter der Sparte Stadtentwässerung bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck und hat sich bereit erklärt, die Funktion der Werkleitung kommissarisch wahrzunehmen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| x |
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| vorgeschrieben durch: § 2 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein i.V.m der Eigenbetriebssatzung EBL | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja Die Personalkosten werden im Rahmen des Wirtschaftsplans der Entsorgungsbetriebe zur Verfügung gestellt. | ||||||
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| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO: |
| Aufgrund der in der Vorlage erforderlichen personenbezogenen Daten ist die Behandlung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gem. § 35 Abs.1 Satz der Gemeindeordnung geboten. |
