ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - 2022/11524-03-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

  1. Den historischen Keller des Hauses Mengstraße 6 aus dem optionalen Raumprogramm des Museums Neues Buddenbrookhaus zu streichen, ihn lediglich denkmalgerecht zu restaurieren und ihn für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen (geringe Nutzungsintensität). Die Art / der Umfang der denkmalgerechten Instandsetzung wird noch einmal gesondert mit einem Expertengremium diskutiert und dem Kultur-/Denkmal- und Bauausschuss vorgestellt.

 

  1. die Teilzerstörung des Denkmals durch das bisher geplante Treppenhaus zu unterlassen,

 

  1. mit den Anrainer / Inhabern von Geh-, Fahr- und sonstigen Rechten in Verhandlungen einzutreten, um zu erreichen, dass folgende Möglichkeiten geschaffen werden:

 

1)      die Überbauung der Hoffläche für ein aus den historischen Gebäudeumrissen von Mengstraße 4/6 heraustretendes Treppenhaus,

 

2)      die Nutzung der Zufahrt zu den Stellplätzen der Anrainer im Wehdehof über das Parkhaus St. Marien/Wehdehof und damit

 

3)      der Wegfall der Durchfahrt zugunsten einer Mehrung an Geschossfläche im Erdgeschoss im Hause Mengstraße 6 zur Verwendung durch das Museum Neues Buddenbrookhaus, wenn dies nicht als Fluchtweg / Feuerwehrzufahrt benötigt wird,

 

4)      alternative Erreichbarkeit durch Feuerwehr / Fluchtwegelösungen über den unteren Wehdehof zu untersuchen und baulich vorzuplanen, wenn die temporäre Lösung – Entfluchtung über die Zufahrt Fünfhausen mittels Anleiterung durch die Feuerwehr – als dauerhafte Lösung nicht befriedigend sein sollte,

 

5)      die rechtlichen Möglichkeiten, die sich für die Hansestadt Lübeck aus dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt“ (vom 19.03.2020) und der darin enthaltenen Grundstücke Mengstraße 4/6 ergeben, im Hinblick auf eine Neuordnung der städtebaulichen Situation im Blockinnenhof und der damit verbundenen Geh-/Fahr-/ sonstigen Rechte der Anrainer im Wehdehof zu prüfen und in den Verhandlungsprozess einzubeziehen,

 

6)      dem Kultur-/Denkmal- und Bauausschuss ist regelmäßig über die Abarbeitung der o.g. Punkte zu berichten. Der Bürgerschaft ist spätestens im Juni 2023 ein Bericht vorzulegen.


 

 

 

 

 

 

 

 


 

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Erfolgt mündlich.
 

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