Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/11874
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung in Höhe von 50.000,- Euro für den Ankauf eines Gemäldes von Hans Kemmer (St. Annen-Museum)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Mar 13, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 28, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 30, 2023
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Das Porträt Tiedemanns wurde erstmals in der Ausstellung »Cranach – Kemmer – Lübeck. Meistermaler zwischen Renaissance und Reformation« im St. Annen-Museum präsentiert und im zugehörigen Katalog publiziert. Der aufgrund seines Wappens und seiner Initialen identifizierbare Christoph Tiedemann gehörte als Domherr von Lübeck wie sein Bruder dem alten Glauben an.
Ohne Zweifel gehört das Werk also nach Lübeck. Es ist nicht nur hier entstanden, sondern zeigt auch eine im Stadtbild verankerte, historisch belegbare Persönlichkeit der Hansestadt.
Mit dem Erwerb des Bildes wird die ohnehin schon bedeutende Kemmer-Sammlung (mit bereits sieben von rund 29 erhaltenen und bisher zugeschriebenen Werken in einer Hand) des St. Annen-Museums um eine wichtige Position ergänzt: So wird neben Bildern für den neuen Glauben, Epitaphien und einem Verlöbnisbild nun auch ein autonomes Porträt des wichtigsten Lübecker Malers der Reformationszeit in die Sammlung einziehen.
Die Förderung der Possehl-Stiftung ermöglicht den Ankauf des Gemäldes für das St. Annen-Museum.
Mit der Spende über 50.000,- Euro hat die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2022 einen Gesamtwert von 4.061.521,26 Euro erreicht. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 50.000,- Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
| X | freiwillig | ||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||
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| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,5 kB
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