Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11686
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektfreigabe für Ersatzneubau einer Ballfangzaunanlage Sportplatz Burgfeld über 175.000 Euro
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 16, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Mar 14, 2023
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Auf der Sportanlage Burgfeld in der Hansestadt Lübeck / Stadtteil St. Gertrud ist der Ersatzneubau einer Ballfangzaunanlage entlang der Travemünder Allee vorgesehen. Bereits im Jahr 2021 musste, aufgrund mangelnder Standsicherheit, der 5 m hohe Ballfangzaun zurückgebaut werden. Zur Vorbereitung auf das Errichten der neuen Zaunanlage wurden bereits Vermessungsarbeiten durchgeführt und ein Bodengutachten eingeholt. Weiterhin wurde das Genehmigungsverfahren bei der Unteren Naturschutzbehörde eingeleitet. Die Sportanlage ist seither nur sehr eingeschränkt nutzbar und durch einen provisorischen Baustellenzaun gesichert.
Der vorhandene Ballfangzaun wurde im Zuge der Erstellung der Sportanlage im Jahre 1978
errichtet. Die Trassenführung verlief hierbei in einem Abstand von 0,50 m - 1,00 m zur geschützten Lindenallee und damit im unmittelbaren Kronentraufbereich der Bäume.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist eine Trassenführung der neuen Zaunanlage, wie schon zuvor, ausschließlich im Kronentraufbereich der geschützten Lindenallee möglich, da die angrenzende Laufbahn in einem Abstand von ca. 1,50 m zur Allee verläuft.
Die Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde sieht zur Minimierung des Eingriffs vor, dass zur Gründung des neuen Ballfangzauns Schraubpfahlfundamente anstatt Betonfundamente geplant und umgesetzt werden sollen. Die Höhe wurde gegenüber dem ursprünglichen Zaun, um einen Meter gem. DIN 18035 auf die vorgeschriebene Mindesthöhe von 4 m reduziert. Eingriffe in den Kronentraufbereich der geschützten Baumallee werden dadurch vermieden.
Die für 2023 erforderlichen geschätzten Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro sind auf dem Produktsachkonto 424001_091_7831000 geordnet.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | x | neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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259,8 kB
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