ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11766-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag


Im Stadtteil Travemünde werden die im Bebauungsplan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg - geplanten Erschließungsstraßen wie folgt benannt:

 

Planstraße 1  Moorbekstraße

Planstraße 2  Auf dem Hügel

Planstraße 3  Hufeisenweg

Planstraße 4  Ausblick

Planstraße 5  Am Wasserlauf

Planstraße 6  Hohen Ellersberg

Planstraße 7  Langensegenwiese

Planstraße 8  Großer Langensegen

Planstraße 9  tten Langensegen

Planstraße 10  Blauentorn


 

Reduzieren

 

Mit dem Bebauungsplan B-Plan 32.61.00 Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg sollen in dessen Geltungsbereich die Flächen zwischen der Bundesstraße 75, der Teutendorfer Siedlung und des Gewerbegebiets Am Dreilingsberg als neues Wohngebiet entwickelt werden.

Die verkehrliche Anbindung des Plangebiets ist für den motorisierten Verkehr über die Straße Am Dreilingsberg vorgesehen.

Die Haupterschließungsstraße verläuft als Tempo-30-Zone mittig des Neubaugebietes. An ihr schließen sich bügelförmig nach Norden und Süden insgesamt neun Erschließungsstraßen als verkehrsberuhigte Mischverkehrsflächen an. 

Das Gelände des Plangebiet weist eine ausgeprägte Topographie auf. Es gibt mehrere alte Flurstücks- und Gemarkungsbezeichnungen, die bei der Benennung der neuen Straßen berücksichtigt werden sollten, damit sie als Kulturgut erhalten bleiben. Namen wie Hohen Ellersberg verdeutlichen die bestehenden Höhenlagen im Gelände. Weiterhin sind z. B. folgende Gebietsbezeichnungen zu finden: Blauentorn, Lütten Langsegen, Großer Langsegen und Langsegenwiese.

Sofern weitere Vorschläge ausgetauscht werden sollen, schlägt die Verwaltung folgende Benennungen vor:

-          Windschatten

-          Weilerstraße

-          Im Sonnenschein


 


 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren