ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2022/11524-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Zur Ergänzung und Präzisierung des Beschlussvorschlags des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege VO/2022/11524 vom 27.09.2022 mit dem Wortlauft:

 

Der Bürgermeister, als Bauherr des Neuen Buddenbrookhauses, wird beauftragt, den vorliegenden Bauantrag so zu verändern, dass die vorhandenen Kfz-Durchfahrt künftig entfällt und mit einer neuen Raumplanung die Beschädigung der mittelalterlichen Kellergewölbe vermieden wird.“

 

Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

  1. den historischen Keller des Hauses Mengstraße 6 aus dem Raumprogramm des Museums Neues Buddenbrookhaus zu streichen, sondern lediglich denkmalgerecht instand zu setzen,

 

  1. die Teilzerstörung des Denkmals durch das bisher geplante Treppenhaus mit Fahrstuhlschacht zu unterlassen,

 

  1. mit den Anrainern/Inhabern von Geh-, Fahrt- und sonstigen Rechten in Verhandlungen einzutreten, um zu erreichen, dass folgende Möglichkeiten geschaffen werden:

 

a)      die Überbauung der Hoffläche für ein aus den historischen Gebäudeumrissen von Mengstraße 4/6 heraustretendes Treppenhaus,

b)      die Nutzung der Zufahrt zu den Stellplätzen der Anrainer im Wehdehof über das Parkhaus St. Marien/Wehdehof und damit

c)      der Wegfall der Durchfahrt zugunsten einer Mehrung an Geschossfläche im Erdgeschoss im Hause Mengtraße 6 zur Verwendung durch das Museum Neues Buddenbrookhaus, wenn dies nicht als Fluchtweg/Feuerwehrzufahrt benötigt wird;

 

  1. alternative Erreichbarkeit durch die Feuerwehr/Fluchtwegelösungen über den unteren Wehdehof zu untersuchen und baulich vorzuplanen, wenn die temporäre Lösung – Entfluchtung über die Zufahrt Fünfhause mittels Anleiterung durch die Feuerwehr – als dauerhafte Lösung nicht befriedigend sein sollte.

 

  1. die rechtlichen Möglichkeiten, die sich für die Hansestadt Lübeck aus dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt“ (vom 19.03.2020) und der darin enthaltenen Grundstücke Mengstraße 4/6 ergeben, im Hinblick auf eine Neuordnung der städtebaulichen Situation im Blockbinnenhof und der damit verbundenen Geh-/Fahr-/ sonstigen Rechte der Anrainer im Wehdehof zu prüfen und in den Verhandlungsprozess einzubeziehen.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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Erfolgt mündlich.
 

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