Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2022/11524-02
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzungsantrag von AM Rottloff (CDU), AM D'Amico (Bü90/Grüne), AM Stolzenberg (DU), AM Nescovic (F21), AM Bastian Langbehn, AM Ulrich (BfL) zu: Dringlichkeitsempfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Antrag der AM Detlev Holst (Fraktion 21) und AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Berichtswunsch des Ausschussvorsitzenden zum aktuellen Stand Neues Buddenbrookhaus
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Entscheidung
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Feb 13, 2023
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Beschlussvorschlag
Zur Ergänzung und Präzisierung des Beschlussvorschlags des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege VO/2022/11524 vom 27.09.2022 mit dem Wortlauft:
„Der Bürgermeister, als Bauherr des Neuen Buddenbrookhauses, wird beauftragt, den vorliegenden Bauantrag so zu verändern, dass die vorhandenen Kfz-Durchfahrt künftig entfällt und mit einer neuen Raumplanung die Beschädigung der mittelalterlichen Kellergewölbe vermieden wird.“
Der Bürgermeister wird beauftragt,
- den historischen Keller des Hauses Mengstraße 6 aus dem Raumprogramm des Museums Neues Buddenbrookhaus zu streichen, sondern lediglich denkmalgerecht instand zu setzen,
- die Teilzerstörung des Denkmals durch das bisher geplante Treppenhaus mit Fahrstuhlschacht zu unterlassen,
- mit den Anrainern/Inhabern von Geh-, Fahrt- und sonstigen Rechten in Verhandlungen einzutreten, um zu erreichen, dass folgende Möglichkeiten geschaffen werden:
a) die Überbauung der Hoffläche für ein aus den historischen Gebäudeumrissen von Mengstraße 4/6 heraustretendes Treppenhaus,
b) die Nutzung der Zufahrt zu den Stellplätzen der Anrainer im Wehdehof über das Parkhaus St. Marien/Wehdehof und damit
c) der Wegfall der Durchfahrt zugunsten einer Mehrung an Geschossfläche im Erdgeschoss im Hause Mengtraße 6 zur Verwendung durch das Museum Neues Buddenbrookhaus, wenn dies nicht als Fluchtweg/Feuerwehrzufahrt benötigt wird;
- alternative Erreichbarkeit durch die Feuerwehr/Fluchtwegelösungen über den unteren Wehdehof zu untersuchen und baulich vorzuplanen, wenn die temporäre Lösung – Entfluchtung über die Zufahrt Fünfhause mittels Anleiterung durch die Feuerwehr – als dauerhafte Lösung nicht befriedigend sein sollte.
- die rechtlichen Möglichkeiten, die sich für die Hansestadt Lübeck aus dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt“ (vom 19.03.2020) und der darin enthaltenen Grundstücke Mengstraße 4/6 ergeben, im Hinblick auf eine Neuordnung der städtebaulichen Situation im Blockbinnenhof und der damit verbundenen Geh-/Fahr-/ sonstigen Rechte der Anrainer im Wehdehof zu prüfen und in den Verhandlungsprozess einzubeziehen.
