Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/11773
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Gemeindewahlleiterin zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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Feb 23, 2023
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Beschlussvorschlag
Zur Gemeindewahlleiterin wird Frau Senatorin Joanna Hagen, 1. stellv. Bürgermeisterin, gewählt.
Zur stellv. Gemeindewahlleiterin wird Frau Beate Lege, Bereichsleiterin 1.102 Logistik, Statistik und Wahlen gewählt.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen) entfällt
Die aktuelle Amtszeit des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck endet am 30.04.2024.
Zur Vorbereitung der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.
Nach § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) bilden die Gemeindewahlleiterin als Vorsitzende oder der Gemeindewahlleiter als Vorsitzender und acht Beisitzerinnen und Beisitzer den Wahlausschuss.
Die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sind im Wesentlichen:
- die Festlegung des Wahltages und eines evtl. Stichwahltages,
- die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge sowie
- die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Gemeindewahlleiter, wenn er nicht selbst Wahlbewerber ist. Da der Amtsinhaber beabsichtigt, sich zur Wiederwahl zu stellen, kann er nicht gleichzeitig Wahlleiter sein. In diesem Fall hat die Gemeindevertretung nach § 12 Abs. 2 GKWG auch die Wahlleiterin oder den Wahlleiter zu wählen. Die Amtsdauer der gewählten Wahlleiterin oder des gewählten Wahlleiters endet mit ihrem oder seinem Ausscheiden aus dem Amt oder wenn die Wahl unanfechtbar geworden ist.
Es wird vorgeschlagen,
- als Gemeindewahlleiterin
die 1. Stellv. Bürgermeisterin
Frau Senatorin Joanna Hagen zu wählen.
- als stellv. Gemeindewahlleiterin
die Bereichsleiterin 1.102 Logistik, Statistik und Wahlen
Frau Ober-Amtsrätin Beate Lege zu wählen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Gemeindeordnung Schleswig-Holstein i. V. m. Gemeinde- u. Kreiswahlgesetz | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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