ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/11888

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

In den Wahlausschuss für die Seniorenbeiratswahl am 14. Mai 2023 werden als Beisitzer/Innen und stellvertretende Beisitzer/Innen gewählt:

 

     

          Beisitzerinnen/Beisitzer        Stellvertreterinnen/Stellvertreter

 

S P D - Fraktion

Siebdrat, Ulrike

Resebergweg 4

23569 Lübeck

Schiebe, Sophia

xstraße 59

23552 Lübeck

 

 

 

S P D - Fraktion

Wangrin, Norbert

Erika-Gerstung-Str. 30

23568beck

Wassermann, Ursula

Adlerstraße 39B

23554 Lübeck

 

 

 

C D U - Fraktion

Grohmann, Siegfried

Bardowieker Weg 90

23568 Lübeck

mer, Günter

Huntenhorster Weg 17

23564 Lübeck

 

 

 

C D U - Fraktion

Ingwersen, Jan

Sibethstraße 16

23570 Lübeck

Schaefer-Güngör, Susanne

Goldberg 21

23562 Lübeck

 

 

 

ndnis 90 /

Die GRÜNEN

Grabitz, Frederike

Schlumacherstraße 5/4

23552 Lübeck

Kuncke, Katja

Albert-Schweitzer-Straße 51

23566 Lübeck


 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

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Am 14. Mai 2023 wird in der Hansestadt Lübeck parallel zur Kommunalwahl die Seniorenbeiratswahl durchgeführt.

 

Auf der Grundlage des § 6 und 7 der Wahlordnung zur Seniorenbeiratswahl ist der Wahlausschuss zu bilden.

 

Der Bürgermeister hat gem. § 6 der Wahlordnung die Bereichsleiterin Fachbereich 1.102 Logistik, Statistik und Wahlen Frau Beate Lege zur Wahlleiterin und Herrn Dabelstein zu Ihrem Vertreter bestimmt.

 

Dem Wahlausschuss gehören weiterhin fünf Beisitzer/Innen an.

 

r die Zusammensetzung sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

 

Die Aufgaben des Wahlausschusses sind im Wesentlichen:

-          die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge sowie

-          die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Belange sind nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

entfällt

 

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