ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/11832

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 13.473,00 EUR zur Anschaffung einer Kindergarderobe wird angenommen.
 

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Die Kindertageseinrichtung Roter Löwe wird im Jahr 2022 durch den Vermieter umgebaut. Nach erfolgtem Umbau möchte die Einrichtung den Eingangsbereich in einem einheitlichen, praktischen und optisch ansprechenden Bild erscheinen lassen.

 

Da die finanziellen Mittelr die Anschaffungen aller Kindergarderoben nicht ausreichen, hat die Kindertageseinrichtung bei der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung einen Spendenantrag zur Anschaffung einer Kindergarderobe gestellt. Dieser wurde gewährt.

 

Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden.

 

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von §76 Abs4 GO: Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 13.473,00 EUR erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2022 einen Gesamtwert von 530.130,00 EUR. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 13.473,00 EUR zuständig.

 

 
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201- Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung: Kinder und Jugendliche sind durch das Verfahren der Spendenannahme nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  §76 Abs.4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

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Anlagen

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