ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11760

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung angebotene Spende in Höhe von 35.000,00 Euro zur Unterstützung des 20. Deutschen Chorfestivals 2023 in Lübeck wird angenommen.

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Der Verband Deutscher KonzertChöre (VDKC e.V.) möchte das 20. Deutsche Chorfestival unter dem Festival-Motto Alles fließt“ in Lübeck durchführen. Etwa 30 hochrangige Chöre aus dem gesamten Bundesgebiet werden das Festival gestalten, wofür 1.200 Singende nach Lübeck eingeladen werden. Im VDKC sind fünf Lübecker Chöre Mitglied. Durch Konzerte und Rahmenveranstaltungen wird der kulturelle und künstlerische Austausch zwischen Lübecker:innen, Kulturschaffenden und anreisenden Chormitgliedern sowie Konzertgästen ermöglicht.

 

Die Aufmerksamkeit des Verbandes gilt in besonderer Weise auch der Förderung der Kinder- und Jugendchöre. Eine Veranstaltung mit Kindercren für Kinder und ihre Familien unter Leitung eines national bekannten Kinderchorleiters soll das gemeinsame Musizieren der verschiedensten Chorgenerationen sowie -formen pflegen und dabei besonders Impulse für das Chorsingen im Unter- und Mittelstufenbereich geben. Die Veranstalter erhoffen sich eine große Wirkung auch auf Menschen, die bisher wenig mit Chormusik in Berührung gekommen sind.

 

Nach Aufhebung der meisten Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie plant der VDKC e.V. in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lübeck die Durchführung des 20. Deutschen Chorfestivalsr den Zeitraum vom 23. bis zum 25. Juni 2023. Das Konzept sieht den inhaltlichen Schwerpunkt in der A-cappella-Chormusik mit Begegnungskonzerten, Workshops und einer langen Nacht der Chormusik. Die Hansestadt Lübeck unterstützt das Vorhaben in organisatorischer Hinsicht (Fachbereich Kultur und Bildung sowiebeck und Travemünde Marketing GmbH) sowie der kostenfreien Bereitstellung von Räumlichkeiten und öffentlichen Plätzen.

 

Mit der Spende über 35.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2022 einen Gesamtwert von 4.096.521,26 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 35.000,00 Euro zuständig.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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