ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/11786

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die von der Possehl Stiftung angebotene Spende von 1.500.000,00 Euro für Das NEUE Buddenbrookhaus wird angenommen.


 

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Die Spende der Possehl Stiftung ist notwendig, um die Erneuerung und Erweiterung des Buddenbrookhauses zu ermöglichen. Die Spende ist Teil der von der Kulturstiftung akquirierten Summe an Drittmitteln zur anteiligen Finanzierung des Projekts Das NEUE Buddenbrookhaus.

Der Bund hat die Erneuerung und Erweiterung des Buddenbrookhauses bereits im Jahr 2011 anerkannt und den Ankauf des Nachbargebäudes Mengstraße durch eine Spende ermöglicht. Über den Ankauf hat die Bürgerschaft am 26.05.2011 entschieden. Mit der Vorlage VO/2017/04572 wurde die Durchführung eines Planungswettbewerbs für Das NEUE Buddenbrookhaus entschieden, die Projektfreigabe erfolgte mit der Vorlage VO/2021/10358.

 

Mit der Spende über 1.500.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2022 einen Gesamtwert von 5.596.521,26 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die rgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 1.500.000,00 Euro zuständig.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt + Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind von der Spendenannahme nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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