ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11565-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Der Wirtschaftsplan 2023 für die Lübecker Schwimmbäder wird in der Fassung der Anlage 1 gemäß § 5, Abs.1, Nr. 6 Eigenbetriebsverordnung festgestellt.


 

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Der von der Bürgerschaft am 24.11.2022 beschlossene Wirtschaftsplan 2023 der Lübecker Schwimmbäder wurde von der Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein nicht genehmigt, da die Kredit- und Verpflichtungsermächtigung aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht plausibel dargestellt wurden. Die Höhe der Kreditermächtigung und der Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2024 sowie der Vermögensplan wurden jetzt auf der Grundlage des Finanzmittelabflussplanes für die Schwimmbadsanierung angepasst. Ebenso wurde derderinstandhaltungsplan aktualisiert. Die Gesamthöhe des Investitionsbedarfs für die Sanierung des Sportbads St. Lorenz bleibt mit 27 Mio. € unverändert, sowie auch die Höhe des Jahresergebnisses mit -5.522 T€.

 


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

4.040 Fachbereichscontrolling FB 4

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Eigenbetriebsverordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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