ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11767

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

Im Stadtteil St. Lorenz Nord wird die im Bebauungsplan 23.27.00 Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße - geplante Erschließungsstraße, aus dem als Anlage beigefügten Plan schwarz umrandet ersichlich, wie folgt benannt:

 

Am Flutgraben

 


 

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Die im Bebauungsplan 23.27.00 Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße geplante und neu zu erstellende Straße bedarf einer Benennung.

 

Der Name „Am Flutgraben“ leitet sich von dem am nördlichen Rand des neuen Baugebietes verlaufenden Gewässer „Flutgraben“ ab. Er stellt eine geographische Gegebenheit dar, die gemäß der internen Richtlinie für die Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck vom 18.01.1995 als Grundlage einer Benennung herangezogen werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Durch den Beschluss werden die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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