Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11765
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße - südlich BAB 20
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Feb 6, 2023
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Beschlussvorschlag
Im Stadtteil St. Jürgen, Gemarkung Niederbüssau, werden die im Bebauungsplan 15.04.00 – Kronsforder Landstraße – südlich BAB 20 – geplanten Erschließungsstraßen, wie in dem als Anlage beigefügten Plan ersichtlich, wie folgt benannt:
Langensahl: Planstraßen A und B,
Raabrede: Planstraßen C und D.
Mit dem Bebauungsplan 15.04.00 – Kronsforder Landstraße – südlich BAB 20 – sind vier Planstraßen geplant, die einer Benennung bedürfen.
Das Plangebiet sieht eine u-förmige Anordnung der Planstraßen A – D vor, von denen die Planstraßen A und D unmittelbar von der Kronsforder Landstraße abzweigen.
Planstraße A und B: Langensahl
Der Name „Langensahl“ ergibt sich aus der Flurbezeichnung benachbarter Flächen und dient der Fortführung der bestehenden Motivgruppe.
Planstraßen C und D: Raabrede
Die Planstraße C und D als „Raabrede“ zu benennen hat einige Vorteile. Es wird sich dadurch ein Straßenzug ergeben, der aus einem Teil der Raabrede und den neuen Planstraßen C und D bestehen wird. Der Wiedererkennungswert der Straße „Raabrede“, als Straße, die weiterhin von der Kronsforder Landstraße abzweigt, wird hoch sein.
Mit der Errichtung der neuen Planstraßen ist auch der Rückbau des an die Kronsforder Landstraße angebundenen Teil der Raabrede geplant, um nicht drei Knotenpunkte auf der Kronsforder Landstraße dicht hintereinander zu haben. Der hintere Teil der Raabrede wird dann zukünftig an die Planstraße C anschließen.
Zurzeit liegen an der Straße „Raabrede“ der Deponiestandort Niemark sowie der Abfallwirtschaftshof der Entsorgungsbetriebe Lübeck. Beide bleiben somit über die Straße „Raabrede“, nämlich die Planstraßen C und D, sowie die Raabrede (alter Teil) erreichbar. Ein Adresswechsel wird dadurch nicht erforderlich.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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