ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - 2/10755-06-01-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die im Bericht empfohlene Variante C wird zum neuen KiTa-Jahr ab dem 01.08.2023 umgesetzt. Die Sozialstaffelsatzung wird dahingehend geändert, dass das anrechenbare Erwerbseinkommen lediglich zu 70% (abweichend vom Bericht mit 80 %) berücksichtigt wird. Die Steigerung der Essensgeldbeiträge wird in 2 Stufen umgesetzt. Mittelfristig ist in Verbindung mit dem ab 2025 nach KiTaG verbindlich anzuwendenden Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) zu erwägen, in der Hansestadt Lübeck eine einheitliche, für freie wie öffentliche Träger geltende Regelung für die Erhebung von Zuzahlungen der Eltern zur Kindertagesförderung einzuführen. Den Gremien ist hier rechtzeitig zu berichten um ggf. eine neue Beschlusslage herbeizuführen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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Erfolgt mündlich.
 

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