ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2023/11777

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu der Einsatzausstattung der FFW gehören neben Kraftfahrzeugen bis 2.8t auch zunehmend und überwiegend Fahrzeugen über 2.8t, die nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse  „C“ oder “C1“ gefahren werden dürfen.

 

Bekanntermaßen werden Mitglieder der FFW durch Fortbildungsmaßnahmen geschult um neben einer vorhandenen und üblichen PKW-Führerscheinklasse einen LKW-Führerschein zu erwerben.

 

Ich bitte um ein Statement des Stadtfeuerwehrverbandes und um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1)     Wie stellt sich die FZ-Ausstattung der FFW dar, wie viele  FZ können mit einer PKW-Füherscheinklasse, wie viele müssen mit einem LKW-Füherschein o.ä. Klassen betrieben werden.

2)     Wieviele Angehörige der FFWen werden jährlich ausgebildet um einen Führerschein der Klasse „C“ oder höher erwerben zu können.

3)     Ist das bestehende Fortbildungsprogramm zum Erwerb einer höherwertigen Führer-scheinklasse  auskömmlich um die Einsatzbereitschaft der FFW sicher zu stellen.

4)     Sind aufgrund von Corona-Beschränkungen Defizite bei der Fortbildung entstanden.

5)     Besteht „Handlungsbedarf“  um mehr Menschen zu schulen?

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 

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