ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11713

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der am 18.11.2019 für den Bereich süstlich der Grundstücke Niendorfer Hauptstraße 95 bis 97a zwischen den Straßen Holzkoppel und Hellkamp gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 19.03.00 Niendorf / Holzkoppel (Anlage 1) wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 14.06.2021 geltenden Fassung erneuert. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13b S.1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

2.  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 19.03.00 Niendorf / Holzkoppel -, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 18.11.2019 beschlossen und am 19.12.2022 erneuert hat, wird gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 2) erweitert. Die Einbeziehung dieser Flächen ist erfolgt, um weitere Wohneinheiten planungsrechtlich zu ermöglichen sowie eine fußufige Verbindung zur Straße Holzkoppel zu schaffen. Des Weiteren wird der Bereich entlang Hellkamp 29 bis 35 überplant. Dieser Bereich ist im Bebauungsplan 19.01.00 als Verkehrsfläche für eine zusätzliche Erschließung des B-Planes 19.03.00 festgesetzt. Die Umsetzung der Verkehrsfläche ist aufgrund eigentumsrechtlicher Gegebenheiten nicht möglich. Der Überplanungsbereich wird entsprechend des Bebauungsplanes 19.01.00 als Kleinsiedlungsgebiet festgesetzt.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.



 

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Zu 1.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 die Einleitung des Verfahrens nach § 13b BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 19.03.00 Niendorf / Holzkoppel gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 07.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht.


Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber durch das Baulandmobilisierungsgesetz die zeitliche Frist für Verfahren für Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB bis zum 31.12.2024 verlängert. Um die Fristsetzung an die aktualisierten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, erfolgt die erneute förmliche Einleitung des Bauleitplanverfahrens.

 


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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