Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11712
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 11.03.00 - Wulfsdorf / Karkfeld - Erneuter Aufstellungsbeschluss, Anpassung des Geltungsbereichs
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Dec 19, 2022
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Beschlussvorschlag
1. Der am 04.11.2019 für den Bereich zwischen den Straßen Karkfeld und Wulfsdorfer Weg sowie westlich der Straße Karkfeld gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 11.03.00 – Wulfsdorf / Karkfeld – (Anlage 1) wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 14.06.2021 geltenden Fassung erneuert. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13b S.1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 11.03.00 – Wulfsdorf / Karkfeld –, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 04.11.2019 beschlossen und am 19.12.2022 erneuert hat, wird gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 2) angepasst. Die Reduzierung des Plangebiets erfolgt, da sich aufgrund der Vorgabe der Landesplanung die geplanten Wohneinheiten reduzieren.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Zu 1.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.11.2019 die Einleitung des Verfahrens nach § 13b BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 11.03.00 – Wulfsdorf / Karkfeld – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 18.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht.
Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber durch das Baulandmobilisierungsgesetz die zeitliche Frist für Verfahren für Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB bis zum 31.12.2024 verlängert. Um die Fristsetzung an die aktualisierten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, erfolgt die erneute förmliche Einleitung des Bauleitplanverfahrens.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
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| BauGB | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||
| X | Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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670,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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353,3 kB
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