ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11712

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der am 04.11.2019 für den Bereich zwischen den Straßen Karkfeld und Wulfsdorfer Weg sowie westlich der Straße Karkfeld gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 11.03.00 Wulfsdorf / Karkfeld (Anlage 1) wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 14.06.2021 geltenden Fassung erneuert. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13b S.1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

2.  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 11.03.00 Wulfsdorf / Karkfeld , dessen Aufstellung der Bauausschuss am 04.11.2019 beschlossen und am 19.12.2022 erneuert hat, wird gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 2) angepasst. Die Reduzierung des Plangebiets erfolgt, da sich aufgrund der Vorgabe der Landesplanung die geplanten Wohneinheiten reduzieren.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

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Zu 1.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.11.2019 die Einleitung des Verfahrens nach § 13b BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 11.03.00 Wulfsdorf / Karkfeld gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 18.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht.


Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber durch das Baulandmobilisierungsgesetz die zeitliche Frist für Verfahren für Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB bis zum 31.12.2024 verlängert. Um die Fristsetzung an die aktualisierten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, erfolgt die erneute förmliche Einleitung des Bauleitplanverfahrens.

 


 


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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