Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11411
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Nov 14, 2022
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Jan 9, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 22, 2022
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Jan 24, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 24, 2022
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Jan 26, 2023
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Die Hansestadt Lübeck erhebt für die Durchführung der Wochenmärkte Gebühren nach der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022.
Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 25.02.2022 (VO 2020/09427-02-01) wurde eine jährliche Neukalkulation der Wochenmarktgebühren gefordert. Über die kalkulierten Gebühren und den umzusetzenden Kostendeckungsgrad soll jedes Jahr neu entschieden werden.
Die grundlegenden Informationen zur Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2023 findet sich in einer Gegenüberstellung zur Kalkulation der aktuellen Gebühren in der Anlage 4 dieser Vorlage wieder. Die kalkulierten Gebühren sind für das Jahr 2022 ermäßigt umgesetzt worden und entsprechen nicht Kalkulation.
Weiterhin wurde gefordert, dass über den Fortschritt der Digitalisierung berichtet wird.
Für fünf Marktflächen wurden Angebote eingeholt, um die Stromversorgung zu digitalisieren und eine flexiblere Stromentnahme zu ermöglichen. Die Beauftragung soll noch im Jahr 2022 erfolgen.
Außerdem wird die Programmierung einer App vorangetrieben. Die Realisierung soll im Rahmen des Smart City Projekts im Zusammenarbeit mit DOS erfolgen.
Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Erhebung dieser Gebühren und ihre Kalkulation ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Nach dem KAG sind Gebühren regelmäßig auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und neu zu kalkulieren. Die Gebührensätze in dieser Satzung sind für das Jahr 2023 überprüft und kostendeckend kalkuliert worden.
Die Hansestadt Lübeck wird durch das KAG i.V.m. der Gemeindeordnung verpflichtet kostendeckende Gebühren zu kalkulieren. Der bewusste Verzicht auf Gebühreneinnahmen ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken und geht somit zu Lasten aller Bürger:innen. Darüber hinaus führt der Verzicht auf Gebühreneinnahmen zu weiteren wirtschaftlichen
Risiken für die Hansestadt Lübeck.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||
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| freiwillig | ||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||
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| Das Kommunalabgabengesetz | ||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||
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| Nein | ||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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163,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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34,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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111,2 kB
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