ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2022/11301-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


1. Die Lübecker Bürgerschaft bekräftigt ihren Beschluss vom 19.01.1987 zum Winterdienst: „Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen nur in Einzeleinsätzen an örtlichen Gefahrenpunkten im Straßennetz verwendet werden.“

 

2. Für die zukünftige Ausgestaltung des Winterdienstes auf Radwegen sind die VKU-Informationen 99 zu beachten: möglichst besenreine Räumung, minimale Streumengen, auftauende Streustoffe mittels moderner Streutechniken in minimaler Menge (Solestreuung) dosiert und sehr gezielt aufbringen, Anwendung im Hauptradwegnetz.

 

3. Im Winterdienst 2022/23 darf abweichend von den vorgenannten Grundsätzen ausnahmsweise und einmalig im Winterdienst auf Radwegen ein Salz/Sandgemisch mit maximal 10% Salzbeigabe verwendet werden.

 

4. Der Versuch mit Formiaten ist auf der bisherigen Teststrecke fortzusetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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Erfolgt mündlich.
 

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