Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11567
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 60.000,00 Euro für das Modellprojekt "Sozialräumliche Jugendhilfeplanung in Holstentor-Nord"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Nov 10, 2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Nov 22, 2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Nov 24, 2022
|
Es handelt sich um eine Geldspende in Höhe von 60.000,00 Euro für das Modellprojekt "Sozialräumliche Jugendhilfeplanung in Holstentor-Nord".
Die Durchführung des Projektes beinhaltet eine Situations- und Bestandsanalyse von Jugendhilfeleistungen im Stadtbezirk unter Beteiligung von Fachkräften sowie jungen Menschen und ihren Familien. Auf dieser Basis sollen sowohl Qualitätsentwicklungsimpulse zu Kooperation und Übergängen als auch hinsichtlich der bestehenden Dienste und Einrichtungen erarbeitet werden (vgl. VO/2021/10146).
Bei dieser Spende entstehen keine Folgeaufwendungen. Es ist mit einer Fertigstellung des Projektes in 2023 zu rechnen.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 60.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2022 einen Gesamtwert von 3.674.471,26 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 60.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
| ||||||||||
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
|
| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
|
| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
66,8 kB
|
