Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11482
Grunddaten
- Betreff:
-
Festellung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beteiligt:
- 4.000 - Fachbereichsleitung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 22, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 24, 2022
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Beschlussvorschlag
1. Der Jahresabschluss 2017 mit einem Fehlbetrag von EUR -521.718,55 wird
festgestellt.
2. Dieser Fehlbetrag ist durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.
3. Der Jahresabschluss 2018 mit einem Fehlbetrag von EUR -584.981,40 wird festgestellt.
4. Dieser Fehlbetrag ist durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.
5. Die dazugehörenden Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2022/11196 und 97), die am 22.06.2022 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurden, werden zur Kenntnis genommen.
In der Satzung der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck ist festgelegt, dass etwaige Jahresfehlbeträge durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen sind. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität bei der Kulturstiftung wird dies bereits nach Ergebnisaufstellung in den jeweils nächsterreichbaren Haushalten der HL geordnet, die Mittel sind also bereits geflossen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| §92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja, aber bereits im jeweiligen HHJ ausgeglichen. | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
|
1,6 MB
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