ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11482

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Der Jahresabschluss 2017 mit einem Fehlbetrag von EUR -521.718,55 wird

 festgestellt.

 

 2. Dieser Fehlbetrag ist durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.

 

 3. Der Jahresabschluss 2018 mit einem Fehlbetrag von EUR -584.981,40 wird   festgestellt.

 

 4. Dieser Fehlbetrag ist durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.

 

 5. Die dazugehörenden Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2022/11196  und 97), die am 22.06.2022 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurden,               werden zur Kenntnis genommen.


 

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In der Satzung der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck ist festgelegt, dass etwaige Jahresfehlbeträge durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen sind. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität bei der Kulturstiftung wird dies bereits nach Ergebnisaufstellung in den jeweils nächsterreichbaren Haushalten der HL geordnet, die Mittel sind also bereits geflossen.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Kulturstiftung Hansestadt Lübeck

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja, aber bereits im jeweiligen HHJ ausgeglichen.

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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