ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11475

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 5.475,00 Euro für den Interkulturellen Sommer 2022 wird angenommen.


 

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Die Possehl-Stiftung unterstützt die Veranstaltungsreihe Interkultureller Sommer. In Kooperation mit verschiedenen Einrichtungen wurde der Interkulturelle Sommer mit Erfolg in den Jahren 2015 bis 2019 durchgeführt und konnte wegen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 nicht stattfinden.

 

Die Veranstaltungsreihe soll die kulturelle Vielfalt in Lübeck erlebbar machen und das Miteinander aller Menschen in Lübeck fördern. Ein Zeichen soll gesetzt werden für Offenheit für kulturelle Vielfalt und fairen Umgang miteinander und zugleich gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 5.475,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2022 einen Gesamtwert von 2.404.471,26 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 5.475,00 Euro zuständig.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Besondere Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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