ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11346

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.

Der Jahresabschluss des Kurbetriebes Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß Anlage festgestellt:

 

 

 

 

 

Es betragen

 

 

 

die Bilanzsumme

 

14.444.628,76 EUR

 

die Erträge

 

3.861.002,04 EUR

 

die Aufwendungen

 

5.059.854,51 EUR

 

der Jahresverlust

 

-1.198.852,47 EUR

 

 

 

 

 

2.

Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 1.198.852,47 EUR

ist aus dem Haushalt der Hansestadt Lübeck auszugleichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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Finanzielle und allgemeine Auswirkungen

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.198.852,47 EUR ist bereits durch  laufende

Abschlagszahlungen in Höhe von 1.650.000,00 EUR ausgeglichen worden. Der

Differenzbetrag in Höhe von 451.147,53 EUR ist an den städtischen Haushalt

zurückzuzahlen.

 

Wirtschaftsplan 2021

 

Soll

-1.650 TEUR

 

 

 

 

tatsächlicher Verlust 2021

 

Ist

-1.199 TEUR

 

 

 

 

Auflösung Rücklage

 

 

0 TEUR

 

 

 

 

Saldo

 

 

-451 TEUR

 

 

 

 

 

 

Eigenkapitalausstattung

 

Stammkapital lt. Satzung

 

 

 

2.550 TEUR

cklage

 

bertragene Grundstücke"

 

3.570 TEUR

cklage

 

"zweckgebunden"

 

1.421 TEUR

cklage

 

"freie / allgemeine"

 

143 TEUR

Bilanzverlust

 

 

 

-1.199 TEUR

Sonderposten

 

"Zuschuss Promenade"

 

3.270 TEUR

Eigenkapital inkl. Sonderposten 2021

 

9.755 TEUR

 

 

 

 

 

Bilanzsumme 2021

 

 

 

14.445 TEUR

 

 

 

 

 

Daraus ergibt sich eine

 

 

 

 

Eigenkapitalquote incl. Sonderposten von

 

67,53 %

Eigenkapitalquote ohne Sonderposten von

 

44,89 %

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

Die Jahresabschlussbesprechung

fand am 17.08.2022 statt.

 

Folgende Bereiche haben teilgenommen:

 

Bereich 1.201.5 Beteiligungscontrolling

Bereich 1.140    Rechnungsprüfungsamt

Bereich 1.300    Passivbesteuerung

Dem Abschlussbericht des

Wirtschaftsprüfers wurde zugestimmt.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Beteiligung von Kindern  und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist nicht erfolgt, weil kein relevantes Thema.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Eigenbetriebsverordnung - EigVO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (siehe Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

-

 

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Anlagen

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