Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2022/11366-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP): Netzanschluss von PV-Anlagen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 2.020 - Fachbereichscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Nov 22, 2022
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Beschlussvorschlag
Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) im Hauptausschuss am 16.08.2022
Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein politisches Ziel der Bundesregierung.
Hierzu gehört der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen (PV). PV-Anlagen, deren erzeugten
Strom ins Netz eingespeist werden soll, benötigen hierfür die Genehmigung des Netzbetreibers, also in Lübeck der TraveNetz GmbH. Die TraveNetz GmbH ist eine Tochtergesellschaft u. a. der Stadtwerke Lübeck GmbH und wird von dieser zu 74,9% gehalten. Gemeinschaftlicher Anteilseigner der Stadtwerke Lübeck GmbH sind zu 74,9 % die Hansestadt Lübeck und die 100% städtische Stadtwerke Lübeck Holding GmbH.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bürgermeister als Gesellschaftervertreter:
1.) Wie viele Photovoltaik-Anlagen speisen derzeit Strom in das Lübecker Netz ein?
2.) Wie hoch ist ca. der Anteil durch Photovoltaikanlagen des in Lübeck insgesamt ins Netz
eingespeisten Stroms? Wie hat sich dieser Anteil seit 2015 entwickelt?
3.) Wie viele Anlagen wurden seit dem Jahr 2015 neu genehmigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
4.) Wurden in den vergangenen fünf Jahren Anträge auf Einspeisung von Strom ins Netz
abgelehnt? Wenn ja, in welchem Umfang und welche Gründe kommen hierfür in Betracht?
5.) Wie lange dauert es derzeit im Durchschnitt vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Genehmigung des Einspeisens?
6.) Welche Prüfungsschritte sind der Genehmigung vorgelagert?
7.) Bestehen derzeit Probleme im Genehmigungsverfahren, die zu einer zeitlichen Verzögerung führen? Wenn ja: Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Verfahren zu beschleunigen?
Allgemeine Vorbemerkung:
Der vorliegende Berichts- bzw. Anfragewunsch betrifft den Zuständigkeitsbereich einer städtischen Gesellschaft. Die Anfrage bzw. der Berichtsauftrag ist deshalb zuständigkeitshalber an diese Gesellschaft weitergeleitet worden und die Beantwortung der gestellten Fragen ist durch die Stadtwerke Lübeck GmbH am 01.11.2022 dem Fachbereich übersandt worden.
Aufgrund der Tatsache, dass städtische Eigengesellschaften keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen können und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, geschieht dieses mit dem Deckblatt des Fachbereiches Wirtschaft und Soziales.
Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich die Gesellschaften selbst verantwortlich sind. Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur dann eigene Anmerkungen machen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen der Gesellschaften entsprechende Ergänzungen notwendig sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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55,3 kB
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