ALLRIS - Vorlage

Antrag der LINKE-Fraktion - VO/2022/11299-22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt folgenden Antrag zum Haushalt 2023:

 

Die Vertragspartner*innen (soziale uns ähnliche Einrichtungen) der Hansestadt Lübeck, die Zuschüsse nach § 6 l Nr. 8 c Gem. HVO-Doppik (Konto 5318001 und 5318002, Budgetverträge) erhalten zusätzlich auf Antrag:

 

Sachkosten, die aufgrund der Inflation, gestiegen sind, in der Höhe des Aufkommens erstattet. Die gilt insbesondere, aber nicht nur für, Strom, Energie, Gas und Benzin.


 

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Mit unserem Antrag "Rettungsschirm statt Strom-, Energie- und Gassperren" wollen wir den Menschen in Lübeck Sicherheit geben. Dieser Antrag jetzt, soll diese Sicherheit auch unseren Vertragspartner*innen geben, die soziale und ähnliche Einrichtungen für die Hansestadt Lübeck betreiben.


 

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