ALLRIS - Vorlage

Antrag des Beirates für Senior:innen - VO/2022/11299-21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister möge die Kooperationsvereinbarung:

 

rderung der Koordination von Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken (HPNW) durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator gemäß § 39d SGB V für das Förderjahr 2023 unterzeichnen und die dazu notwendigen Finanzmittel in Höhe von

 

15.000 €

in den Haushalt einstellen.

 

 

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Begründung:

 

Eine Förderung von 15.000 € kann nur dann erhalten werden, wenn die Bestätigung des Landkreises/der kreisfreien Stadt über eine beabsichtigte/zugesagte Förderung der Netzwerkkoordination nach § 3 Abs. 10 der Förderrichtlinie nach § 39d Abs. 3 SGB V vorliegt.

Die Antragsabgabefrist zur Förderung gemäß § 39d SGB V endet am 30.09.2022.

Zum Förderantrag lt. o.a. Netzwerkkoordination muss auch ein Konzept und eine Kooperationsvereinbarung mit eingereicht werden.
Im September 2010 wurde die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland verabschiedet. „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen". Diese Kernaussage lenkt die in der Charta daraus abgeleiteten Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe für die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche. In Lübeck wurde sie unter anderem von den hospizlich-palliativen Versorgern sowie der Stadt beck am 11.09.2019 durch den Bürgermeister Herrn Lindenau unterzeichnet. Mit der Unterschrift verpflichten sich die Akteure entsprechend der Charta, die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den existentiellen Phänomenen Sterben, Tod und Trauer zu fördern und die Ziele der Charta stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.

 

Weitere Begründung und Erklärung erfolgen ndlich.

 

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Anlagen

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