ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2022/11361-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der in der Anlage 1, Pkt. 12 (§ 4 Abs. 16) aufgeführte Absatz

 

Die Gebühr für die Abfuhr des Baum- und Strauchabschnitts gem. § 20 Abs.1 Abfallwirtschaftssatzung beträgt 11,00 € je Anfahrt an dem Grundstück

 

ist zu streichen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Reduzieren

Erfolgt mündlich.


 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren