Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11413
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 27, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 29, 2022
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Beschlussvorschlag
1. Das nachfolgend aufgeführte Produktsachkonto im Produkt 128001 - Katastrophenschutz wird gem. § 82 Abs. 1 GO außerplanmäßig verstärkt:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Haushaltsjahr | Betrag |
128001.000.5271007 | Katastrophenschutz / Aufwendungen Ersatzvornahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr | 2022 | 800.000 € |
Deckung:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Haushaltsjahr | Betrag |
611001.000.4111000 | Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen / Schlüsselzuweisungen vom Land | 2022 | 800.000 € |
2. Das nachfolgend aufgeführte Produktsachkonto im Produkt 111029 – Gebäudemanagement wird gem. § 82 Abs. 1 GO außerplanmäßig verstärkt:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Haushaltsjahr | Betrag |
111029.000.5471002
| Gebäudemanagement / Zubuchung Passiva n.Ende EöB | 2022 | 2.500.000 € |
Deckung:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Haushaltsjahr | Betrag |
611001.000.4111000 | Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen / Schlüsselzuweisungen vom Land | 2022 | 2.500.000 € |
Zu Beschlusspunkt 1:
Beim Produktsachkonto 128001.000.5271007 Katastrophenschutz / Aufwendungen Ersatzvornahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr werden weitere 800.000,- EUR für die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen aus der Ukraine in Notunterkünften benötigt.
Mit Beschluss vom 30.06.2022 (VO/2022/11146) hat die Bürgerschaft außerplanmäßig 750.000 EUR zur Finanzierung der Einrichtung und des Betriebes von Notunterkünften bewilligt. Diese Mittel wurden mit den laufenden Aufwendungen des Monats Juli bereits überschritten.
Aktuell wird die Notunterkunft kontinuierlich mit durchschnittlich ca. 100 Flüchtlingen belegt. Für die Unterbringung und Verpflegung entstehen Kosten in Höhe von ca. 120.000 EUR - 160.000 EUR pro Monat.
Da sowohl die Betriebsdauer der Notunterkunft, als auch deren Belegung ungewiss sind, wird auf der Grundlage von durchschnittlich 100 Flüchtlingen und einer Betriebsdauer mindestens bis zum Jahresende 2022, ein zusätzlicher Deckungsbedarf von 800.000 € kalkuliert.
Hinsichtlich einer Förderung des Betriebes von Notunterkünften für Ukraineflüchtlinge seitens des Bundes bzw. des Landes Schleswig-Holstein bestehen nur mündliche Absichtserklärungen. Belastbare Regelungen existieren bisher nicht. Die Aufwendungen für die Notunterkünfte werden im Bereich Feuerwehr vorsorglich erfasst, um diese im Falle einer künftigen Förderung belegen zu können.
Die Deckung der außerplanmäßig bereitzustellenden Haushaltsmittel erfolgt aus Mehrerträ-gen beim Produktsachkonto 611001.000.4111000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allge-meine Umlagen / Schlüsselzuweisungen vom Land.
Zu Beschlusspunkt 2:
Die zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz vorgenommenen Gebäudebewertungen und Bilanzierungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt bemängelt. Jetzt wurden diesbezüglich Korrekturbuchungen vorgenommen. Anders als in den Vorjahren, als Eröffnungsbilanzkorrekturen ergebnisneutral möglich waren, sind diese inzwischen ergebniswirksam vorzunehmen. Da hierfür keine Planungsgrundlage zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2022 bestand, entsteht nun in der Höhe der Korrekturbuchungen Mittelordnungsbedarf.
Mehr als 2 Mio. € wurden unter Berücksichtigung von korrekturbedingten Mehrerträgen bereits gebucht. Es wird davon ausgegangen, dass weitere Buchungen in Höhe von bis zu 500 T€ folgen.
Die Deckung der außerplanmäßig bereitzustellenden Haushaltsmittel erfolgt aus Mehrerträgen beim Produktsachkonto 611001.000.4111000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen / Schlüsselzuweisungen vom Land.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||
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| freiwillig | ||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||
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| GO SH | ||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (s. Anlage 1) | ||||||||
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| Nein | ||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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