Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11395
Grunddaten
- Betreff:
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Projektfreigabe: "Ertüchtigung Einleitstellen - Vorderreihe" in HL-Travemünde
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 5, 2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Sep 13, 2022
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Im Zuge der Sanierungsarbeiten der Uferbefestigung (Spundwand) durch Lübeck Port Authority (LPA) im Bereich des Markplatzes (Vorderreihe) von Travemünde und des Vorplatzes der Priwall-Fähre müssen auf Betreiben der Unteren Wasserbehörde der Hansestadt Lübeck zwei Einleitstellen für Niederschlagswasser in die Trave ertüchtigt werden.
Die Zuständigkeit für die dortigen Entwässerungsanlagen obliegt hier dem Bereich Stadtgrün und Verkehr der Hansestadt Lübeck, da über beide Einleitstellen ausschließlich das Niederschlagswasser öffentlicher Verkehrsflächen der Trave als Gewässer 1. Ordnung zugeführt wird. Den Einleitstellen vorgeordnet sind bislang einfache Kontrollschächte, die aufgrund der Auflagen der Unteren Wasserbehörde zum Schutz der Natur durch Bauteile zur Sedimentation von Schmutzfracht (bspw. Sand) und zur Rückhaltung von Leichtflüssigkeit im Havarie-Fall nachzurüsten sind.
Da eine Nachrüstung der Bestandsschächte weder technisch noch wirtschaftlich mit vertretbarem Aufwand möglich ist, wurde eine anforderungsgerechte Neuplanung betrieben, um die bis dato aus verschiedenen Gründen noch nicht vorliegende Genehmigung der Unteren Wasserbehörde für die Einleitung des abzuführenden Niederschlagswassers zu erhalten. Die alten Schächte sollen im Zuge der hier zu beauftragenden Arbeiten abgerissen und durch entsprechend größere Systemschächte mit Absetzbunker und Tauchwand ersetzt werden. Gleichzeitig soll in die Ablaufleitung für die Einleitstelle 1 eine neue Rückstausicherung (System „Tide Flex“ DN 400) installiert werden.
An der Einleitstelle 2 ist die Rückstaueinrichtung noch vollständig intakt, so dass es hier keines diesbezüglichen Ersatzes bedarf.
Kosten/Finanzierung:
Die Kostenberechnung für die Maßnahme beträgt ca. 230.000,00 Euro brutto.
Die Kosten für die Maßnahmen sind im Finanzplan 2022 enthalten. Eine Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt und Steuerung.
• Produktsachkonto 541001 679 7852000
Die hohen Kosten entstehen, weil es sich bei den beiden Einleitstellen um 2 Spezialschächte in Betonfertigteiltechnik handelt. Dies allein schon macht sie gegenüber herkömmlichen Kanalschächten für Schmutz- / Regenwasser weder preislich noch technisch vergleichbar.
Zudem befinden sich beide Einleitstellen zwangsläufig unmittelbar am Trave-Ufer. Der Baugrund ist sandig / kiesig. Technisch ist es bei einer fachgerechten Bauausführung erforderlich, die ca. 5m tiefen Baugruben trocken zu legen. Eine besondere Herausforderung stellt zudem der Umstand dar, dass an der Stelle bereits Schächte und Anschlussleitungen vorhanden sind, die nur ganz kurzzeitig außer Betrieb genommen werden können. Aufgrund des korrespondierenden Grundwasserstandes landseitig mit dem Trave-Wasserstand ist die Wasserhaltung zur Herstellung der beiden Baugruben für die neuen Schächte extrem aufwändig und eben auch mit hohen Kosten verbunden.
Begründung für die Dringlichkeit:
Der Auftrag muss so schnell wie möglich erteilt werden, damit die Baumaßnahme unverzüglich beauftragt und begonnen werden kann. Da in Travemünde ein Sommerbauverbot besteht, muss das Vorhaben bis zum 01.06.2023 abgeschlossen sein. Bei einem späteren Baubeginn, ist dieser Termin nicht mehr zu halten.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
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| Auflagen der Unteren Wasserbehörde zum Schutz der Natur | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||
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| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Rückhaltung von umweltschädlicher Leicht-flüssigkeit im Havarie-Fall |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,1 kB
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