ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11315

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für den Wirtschaftsplan 2023 der Entsorgungsbetriebe Lübeck werden festgesetzt:

 

1.1 in der Erfolgsübersicht die Erträge   123.596.812,00

    die Aufwendungen  108.957.238,00                                             das Jahresergebnis                            14.639.574,00

 

1.2 im Vermögensplan die Einnahmen  64.764.877,00

    die Ausgaben   64.764.877,00

 

1.3 der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen   27.346.028,00

 

1.4 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 40.851.000,00

 

1.5 der Höchstbetrag der Kassenkredite   15.000.000,00

 

2. Die Stellenübersicht wird als Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2023 festgestellt.

    Sie ist dieser Vorlage in zusammengefasster Form beigefügt.

 

3. Der Wirtschaftsplan und seine Bestandteile werden zur Kenntnis genommen.

 

-          Vorbericht

-          Erfolgsplan

-          Erfolgsübersicht

-          Vermögensplan

-          Finanzplan

-          Investitionsplan

-          Frauenförderplan
 

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

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Der Vorbericht im Wirtschaftsplan 2023 (Anlage) enthält eine ausführliche Begründung.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.203 Beteiligungscontrolling

Zustimmung

3.030 Fachbereichscontrolling

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Weil deren Belange nicht betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO, EigVO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (s. Anlage 5 des Wirtschaftsplanes)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die EBL sparen pro Jahr ca. 30.000 t CO² ein.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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