ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2022/11400

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss beschließt folgenden Antrag zum Haushalt 2023 in die Bürgerschaft einzubringen:

 

Die Vertragspartner*innen (soziale uns ähnliche Einrichtungen) der Hansestadt Lübeck, die Zuschüsse nach § 6 l Nr. 8 c Gem HVO-Doppik (Konto 5318001 und 5318002, Budgetverträge) erhalten zusätzlich auf Antrag:

 

  1. Sachkosten, die aufgrund der Inflation, gestiegen sind, in der Höhe des Aufkommens erstattet. Die gilt insbesondere, aber nicht nur für, Strom, Energie und Gas

 

  1. Kosten für die Gewinnung von Fachpersonal, zum Beispiel über Duales Studium, in voller Höhe erstattet

 

  1. Sachkosten, die auf Corona-Schutzmaßnahmen beruhen, in voller Höhe erstattet


 

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Mit unserem Antrag "Rettungsschirm statt Strom-, Energie- und Gassperren" wollen wir den Menschen in Lübeck Sicherheit geben. Dieser Antrag jetzt, soll diese Sicherheit auch unseren Vertragspartner*innen geben, die soziale und ähnliche Einrichtungen für die Hansestadt Lübeck betreiben.
 

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