ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2022/11383

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Anregung des Lübeck-Managements

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 

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Entsprechend den Regelungen des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Schleswig-Holstein darf an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass ausnahmsweise eine Ladenöffnung per Rechtsverordnung zugelassen werden. Der Zeitraum, in dem die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, darf dabei fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18.00 Uhr enden. Der besondere Anlass muss im betreffenden Gebiet eine prägende Wirkung entfalten.

 

Auf Anregung des Lübeck-Managements ist beabsichtigt, für den gesamten Bereich der Hansestadt Lübeck an folgenden Sonntagen Ladenöffnungszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr festzusetzen:

 

02. Oktober 2022 Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

06. November 2022 Anlass: „Nordische Filmtage Lübeck“

 

01. Oktober 2023 Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

05. November 2023 Anlass: „Nordische Filmtage Lübeck“

 

06. Oktober 2024 Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

03. November 2024 Anlass: „Nordische Filmtage Lübeck“

 

05. Oktober 2025 Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

02. November 2025 Anlass: „Nordische Filmtage Lübeck“

 

04. Oktober 2026 Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

08. November 2026 Anlass: „Nordische Filmtage Lübeck“

 

03. Oktober 2027 Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

07. November 2027 Anlass:Nordische Filmtage Lübeck“

 

01. Oktober 2028 Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

05. November 2028 Anlass: „Nordische Filmtage Lübeck“

 

Die IHK zu Lübeck, der Handelsverband Nord e.V, die evangelische und die katholische Kirche, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Lübeck- und Travemünde Marketing GmbH und das Stadtschülerparlament hatten die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.

 

Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg und die katholische Pfarrei Lübeck erheben keine Einwände gegen die vombeck-Management vorgeschlagenen Verkaufszeiten. Der Handelsverband unterstützt den Antrag ausdrücklich. Weitere Stellungnahmen wurden nicht eingereicht.

 

Die Entscheidung über die Festsetzung der Ladenöffnungszeiten trifft der Bürgermeister.

 

 

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Anlagen

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