Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11295
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 110.000,00 € für das Weihnachtswunderland im Jahr 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.000 - Fachbereichsleitung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Sep 12, 2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 27, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 29, 2022
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Für 2022 ist erneut das beliebte Weihnachtswunderland auf dem Gelände des Europäischen Hansemuseums geplant. Auch in diesem Jahr ist ein Hütten- und Dome-Szenario auf dem Spielhof und Kirchplatz und der Wichtelwald mit kinder- und familienfreundlichem Programmangebot im Museumsinnenhof vorgesehen. Neue Highlights sind dabei die Weihnachtsbäckerei in Kooperation mit der Stadtbäckerei Junge und der illuminierte, geschichtenerzählende Baum im Zentrum des Wichtelwaldes.
In diesem Jahr wird die weihnachtliche Aktivlandschaft am Europäischen Hansemuseum vom 21. November 2022 bis 30. Dezember 2022 in der Zeit von 11.00 – 19.00 Uhr öffnen.
Die Possehl-Stiftung hat mit Schreiben vom 24.05.2022 eine Förderung in Höhe von 110.000,00 € zugesagt.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 110.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2022 einen Gesamtwert von 2.355.196,26 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 110.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 76 Abs. 4 GO | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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