ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11234

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 50.000,- Euro für die Weiterentwicklung der Bürgerakademie Lübeck 2022-2024 wird angenommen.

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Seit der Vorbereitung auf den Titelgewinn „beck Stadt der Wissenschaft 2012“ im Januar 2011 hat sich die Bürgerakademie Lübeck durch die professionelle Erledigung ihrer bisherigen Kernaufgaben unter dem Motto „Alles, was hilft, die Welt zu verstehen“ einen hohen Bekanntheitsgrad und viel Wertschätzung in weiten Kreisen der Lübecker Bevölkerung erworben. Die Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Transparenz im offenen wissensbasierten Veranstaltungsangebot schaffen,
  • Vernetzung unter den Lübecker Einrichtungen fördern sowie
  • Impulse zur Aktivierung der Menschen setzen.

 

Seit zehn Jahren bündelt die Bürgerakademie Lübeck Veranstaltungsangebote von über 150 Akteur:innen aus Lübeck und Umgebung. Ziel ist es, das öffentlich zugängliche Wissen von einzelnen Bürger:innen sowie von Institutionen breit zu präsentieren und für alle becker:innen sichtbar und zugänglich zu machen.

 

Neben der Weiterführung der bisherigen grundsätzlichen Aufgaben verfolgt die Bürgerakademie Lübeck für die Jahre 2022-2024 mit der Strategie LÜBECK L(I)EBENSWERT das Ziel, die Menschen in Lübeck durch unterschiedliche Ansatzpunkte noch präziser zielgruppenspezifisch anzusprechen, einzuladen und zu animieren, sich auch persönlich aktiv einzubringen und gemeinsam zu einer liebens- und lebenswerten Zukunft unserer Stadt beizutragen. Dabei stehen vor allem folgende vier Ziele im Fokus:

  1. Stärkung der Engagierten
  2. Impulsnetzwerk „Leben mit Corona – Zusammenhalt stärken“
  3. Auch bisher weniger gut erreichte Personengruppen (z. B. eher bildungsfernere und junge Menschen) ansprechen und aktivieren
  4. Bürgerforschung (weiter)entwickeln.

 

Die Possehl-Stiftung hat die Bürgerakademie Lübeck von Anfang an maßgeblich begleitet und großgig unterstützt und stellt für die Jahre 2022-2024 weitere Mittel in Höhe von insgesamt 50.000,- Euro zur Verfügung.

 

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 50.000,- Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2022 einen Gesamtwert von 2.070.196,26 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 50.000,- Euro zuständig.

 

 

 


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Besondere Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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