Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11255
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostensteigerung - grundhafte Fahrbahnsanierung der Kruppstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Jun 28, 2022
|
Art der Ausschreibung:
öffentliche Ausschreibungen nach VOB
Kurzbeschreibung der Maßnahmen:
Am 16.06.2022 erfolgte die Submission für die am 08.02.2022 freigegebene Ausschreibung (VO/2022/10764) für die grundhafte Fahrbahnsanierung der Kruppstraße mit drei eingegangenen Angeboten.
Die Kostenberechnung betrug 590.000,00 Euro. Das Angebot des günstigsten Bieters beträgt jetzt 883.128,50 Euro.
Gem. Zuständigkeitsordnung § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 ist bei Maßnahmen mit einem erhöhten Kostenvolumen von > 20 % oder +175.000,00 Euro eine erneute Zustimmung notwendig.
Die Kostensteigerung erklärt sich durch einen erhöhten Sanierungsumfang, der bei Erstellung des Masterplans und der daraus resultierenden Vorlage im Januar 2022 noch nicht abzusehen war.
Neben der Fahrbahn sollen zusätzlich die Parkstreifen saniert werden, wodurch es zu Mehrmassen in der Ausschreibung gekommen ist. Die Sanierung der Gehwege ist ebenfalls umfangreicher ausgeschrieben als ursprünglich geplant. Hinzu kommt ein schlechter Baugrund, der zu Mehrkosten im Erdbau führt. Auch die verkehrsbedingte Aufteilung der Baustelle in viele kleine Bauabschnitte und kostenintensive Sonntagsarbeit zur Minimierung der Verkehrsbehinderungen im Gewerbegebiet haben zu einer weiteren Kostensteigerung gesorgt.
Die angebotenen Einheitspreise werden als angemessen und marktüblich betrachtet.
Zeitplan:
Um die Baumaßnahme innerhalb des Jahres 2022 abschließen zu können, ist die Entscheidung besonders dringlich. Eine Entscheidung muss am 28.06.2022 erfolgen, damit das Bauvorhaben noch rechtzeitig vor dem Wintereinbruch fertiggestellt werden kann.
Kosten/Finanzierung:
Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 293.128,50 Euro werden aus dem Bereichsbudget zur Verfügung gestellt.
In der Vorlage (VO/2022/10764) wurde die Ausführung von 11 Baumaßnahmen freigegeben.
Die Kostenschätzung für alle Maßnahmen lag bei 5.465.000,00 Euro.
Zum heutigen Stand haben von diesen 11 Maßnahmen bereits 7 das Ausschreibungsverfahren durchlaufen und es liegen Angebote vor.
Die anteilige Kostenschätzung für diese 7 Baumaßnahmen beträgt ca. 3.050.000,00 Euro.
Die Summe der tatsächlichen Submissionsergebnisse der 7 Maßnahmen beläuft sich gerundet auf 2.780.000,00 Euro, sodass nach jetzigem Kenntnisstand das Budget des Masterplans nicht überschritten wird.
Finanz. Auswirkung
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||||||||
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
|
| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
|
| § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht) | ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
|
| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
|
| baustellenbedingte Emissionen (reduziert durch den Einsatz als Kaltbauweise) |
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
107,1 kB
|
