Interfraktioneller Antrag - VO/2022/10980-05
Grunddaten
- Betreff:
-
Interfraktioneller Antrag: SPD-Fraktion und CDU-Fraktion: Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 30, 2022
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Beschlussvorschlag
Vorrang für das Laden von e-Mobilen
Der Bürgermeister wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum mit Ladesäulen für E-Mobile wie folgt beschildert werden:
Zeichen 314 Parken + Zusatzzeichen EmoG + gemeinsames Zusatzzeichen Parkscheibe 2 Std. mit Zeitangabe 8-24
Die Lübecker Bürgerschaft hat für den Bereich der Hansestadt Lübeck einen Klimanotstand festgestellt und den Bürgermeister beauftragt, die CO2-Emissionen in Lübeck drastisch zu senken. Viele Lübecker:innen beteiligen sich daran, indem sie vermehrt e-Mobile benutzen. Dies hat die Nachfrage nach öffentlichen Ladestationen erheblich erhöht. Dies gilt sowohl für die Anzahl solcher Ladestationen als auch für deren Verfügbarkeit. Die Benutzung der vor-handenen Ladestationen ist für e-Mobile stark eingeschränkt, da Parkplätze an Ladestationen aufgrund der derzeitigen Beschilderung (zugelassen sind auch Kfz ohne E-Kennzeichen; die ausschließliche Nutzung nur durch E-Fahrzeuge ist zeitlich stark eingeschränkt; die Park-scheibenregelung lässt kein vollständiges Laden der e-Mobile zu) auch durch andere Fahr-zeuge genutzt werden können. Zudem lässt die gegenwärtige Beschilderung auch das Parken von Elektrofahrzeugen zu, ohne dass diese elektrisch beladen werden. Vorrang soll jedoch das elektrische Laden von e-Mobilen haben.
Mit der vorgeschlagenen Beschilderung stünden die Parkplätze an Ladesäulen nur noch Kfz mit E-Kennzeichen zur Verfügung, allerdings nur für die Zeit von maximal 2 Stunden, um möglichst vielen e-Fahrzeugen ein weitgehendes Laden der Akkus zu ermöglichen. In der Zeit von 0 - 8 Uhr wäre die 2-Stunden-Parkscheibenregelung nicht wirksam.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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54 kB
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