ALLRIS - Vorlage

Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - VO/2022/11237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einführung einer einheitlichen Bettensteuer/Kulturabgabe im gesamten Lübecker Stadtgebiet zum 01.05.2023 vorzubereiten. Die Bettensteuer/Kulturabgabe soll auch für Geschäftsreisende gelten.

Die Erhebung der Kurtaxe in Travemünde entfällt dafür. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die an die Kurtaxe gebundenen Finanzierungen und Projekte auch nach der Einführung der Bettensteuer/Kulturabgabe weiterhin aufrecht erhalten werden. Hierzu zählen insbesondere die Teilnahme Travemündes an der Ostseecard, die Finanzierung des Kurbetriebs Travemünde und das Mobilitätsprojekt “Unbeschwert unterwegs”.

 

Der Bürgerschaft sind in einem Zwischenschritt rechtzeitig verschiedene Varianten der Bettensteuer/Kulturabgabe bzgl. Steuersatz und Aufkommen zur Entscheidung vorzulegen.


 

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Eine Bettensteuer/Kulturabgabe wird bereits in über 30 deutschen Großstädten erhoben und sorgt dafür, dass auch Tourist*innen (und Geschäftsreisende) einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der von ihnen genutzten Infrastruktur, Kulturangebot und städtischen Dienstleistungen tragen. Auch im Norden wird eine Übernachtungssteuer bereits in Hamburg, Wismar, Lüneburg, Flensburg, Bremen und Schwerin erhoben.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 22.03.2022 (kommuniziert am 17.05.2022) die Vereinbarkeit der Bettensteuer/Kulturabgabe für Privat - und Dienstreisen mit dem Grundgesetz bestätigt und damit die verbliebene rechtliche Restunsicherheit beseitigt. Daraufhin haben z.B. Stralsund und Konstanz bereits angekündigt, eine Bettensteuer/Kulturabgabe einzuführen.

 

Die Verwaltung hat auf Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen am 28.05.2020 berechnet, dass eine Bettensteuer/Kulturabgabe in ganz Lübeck inkl. des Wegfalls der Kurtaxe in Travemünde Mehreinnahmen von bis zu 2,8 Mio. € jährlich bedeuten würde (VO/2019/08391-01).


 

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