Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11043
Grunddaten
- Betreff:
-
Aussetzen des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 22.03.2018 (VO/2018/05751) zur "Wohnperspektive für Geflüchtete"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.500 - Soziale Sicherung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales
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zur Vorberatung
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Jun 7, 2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 28, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 30, 2022
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Mit der räumlichen Entzerrung sollten die Wohnbedingungen der Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften verbessert werden.
Angesichts der aktuellen Entwicklung im Ukrainekrieg gibt es einen erhöhten Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine, der voraussichtlich noch längere Zeit anhalten wird. Um die Unterbringung aller ukrainischen Geflüchteten, die keine Unterkunft bei Verwandten, Bekannten oder helfenden Privatpersonen erhalten, zu gewährleisten, mussten Notunterkünfte in einer Schule und Turnhallen ertüchtigt werden. Es fehlen zusätzliche Plätze in Gemein-schaftsunterkünften. Demzufolge ist die aufgrund des Entzerrungsbeschusses bestehende Unterbelegung in einigen Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr vertretbar. Es ist weitestgehend zur zumutbaren Maximalbelegung zurückzukehren.
Der Entzerrungsbeschluss ist daher für die Dauer des erhöhten Zustroms von Geflüchteten aus der Ukraine bis zur Schaffung von ausreichenden Gemeinschaftsunterkunftsplätzen auszusetzen.
Sobald es die Situation zulässt, wird die Verwaltung den Entzerrungsbeschluss über ein Gremienverfahren wieder aufleben lassen.
Finanzierung:
Die Finanzierung der von dem Beschluss betroffenen Unterkünfte ist bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Insofern entstehen durch das Aussetzen der Entzerrung keine Kosten. Es ist vielmehr mit Mehreinnahmen durch die Benutzungsgebühr (nach der Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck i. V. m. der 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung) zu rechnen, die derzeit nicht beziffert werden können. Momentan ist noch unklar, in welchem Umfang und in welcher Familienkonstellation der Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgen wird.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||
| x | freiwillig | ||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Mehreinnahmen Benutzungsgebühr – eine Bezifferung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.) | ||||||||
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| Nein | ||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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