ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2022/10980-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum mit Ladesäulen für E-Mobile wie folgt beschildert werden:

Zeichen 314 Parken + Zusatzzeichen EmoG + gemeinsames Zusatzzeichen Parkscheibe 2 Std. mit Zeitangabe 8-24
 

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Die Lübecker Bürgerschaft hat für den Bereich der Hansestadt Lübeck einen Klimanotstand festgestellt und den Bürgermeister beauftragt, die CO2-Emissionen in Lübeck drastisch zu senken. Viele Lübecker:innen beteiligen sich daran, indem sie vermehrt e-Mobile benutzen. Dies hat die Nachfrage nach öffentlichen Ladestationen erheblich erhöht. Dies gilt sowohl für die Anzahl solcher Ladestationen als auch für deren Verfügbarkeit. Die Benutzung der vorhandenen Ladestationen ist für e-Mobile stark eingeschränkt, da Parkplätze an Ladestationen aufgrund der derzeitigen Beschilderung (zugelassen sind auch Kfz ohne E-Kennzeichen; die ausschließliche Nutzung nur durch E-Fahrzeuge ist zeitlich stark eingeschränkt; die Parkscheibenregelung lässt kein vollständiges Laden der e-Mobile zu) auch durch andere Fahrzeuge genutzt werden können. Zudem lässt die gegenwärtige Beschilderung auch das Parken von Elektrofahrzeugen zu, ohne dass diese elektrisch beladen werden. Vorrang soll jedoch das elektrische Laden von e-Mobilen haben.

Mit der vorgeschlagenen Beschilderung stünden die Parkplätze an Ladesäulen nur noch Kfz mit E-Kennzeichen zur Verfügung, allerdings nur für die Zeit von maximal 2 Stunden, um möglichst vielen e-Fahrzeugen ein weitgehendes Laden der Akkus zu ermöglichen. In der Zeit von 0 - 8 Uhr wäre die 2-Stunden-Parkscheibenregelung nicht wirksam.
 

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Anlagen

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