Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - VO/2021/09746
Grunddaten
- Betreff:
-
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bildungschancen erhöhen, Eltern entlasten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Jugendhilfeausschuss
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Aug 5, 2021
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 25, 2021
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Gestoppt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 18, 2021
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Aug 5, 2021
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Jun 23, 2022
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgerschaft wird bis zur Märzsitzung ein Konzept zur "Unterstützung des Präsenzunterrichts" vorgeschlagen.
Das Konzept soll Schüler*innen, die (aufgrund von Klassenteilung etc.) nicht am Präsenzuntericht teilnehmen, die Möglichkeit geben, unter Beaufsichtigung zu lernen, durch die jeweiligen Lehrer*innen erstellte Aufgaben zu erledigen und in der Pandemiezeit entstandene Lernversäumnisse aufzuholen. Diese Form des Lernens soll nur als Unterstützungsangebot neben dem so schnell wie möglich wieder aufzunehmenden Pandemiebetrieb der Lübecker Schulen geplant werden. Die für die Finanzierung der Beaufsichtigung der Bildungsangebote erforderlichen Mittel sollen u.a. aus den zur Verfügung stehenden Fördergeldern eingeworben werden. Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung sollen geprüft werden. Ferner soll dargestellt werden, wie darüber hinaus notwendige Mittel für die Anmietung etwaiger Räumlichkeit und auch für das Aufsichtspersonal aus dem städtischen Haushalt finanziert werden können. Zur Verhinderung zusätzlicher Kontaktbildung dürfen die Lerngruppen nur aus Kindern gleicher Kohorten bestehen.
Das Konzept möge darstellen wie...
1....die Bereitstellung von städtischen Räumen für kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.
Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Räume der VHS, Bibliotheken, Stadtteilhäuser & Nachbarschaftsbüros, nicht genutzte Rathaus- und Verwaltungsräume.
2....die Bereitstellung von nicht-städtischen Räumlichkeiten für kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.
Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Seminarräume der Hochschulen, kirchliche Räume, Vereinsräumlichkeiten.
Die Stadt möge in dem Konzept auch aufzeigen, wie die Nutzung vertraglich geregelt werden könnte.
3....die Bereitstellung von nicht genutzten gewerblichen Räumlichkeiten für kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.
Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Gastronomie, Hotels, Jugendherbergen, Veranstaltungsräume.
4….das für die dezentrale Beaufsichtigung von kleinen Gruppen von bis zu maximal fünf Kindern erforderliche Personal aus folgenden Gruppen gewonnen werden kann: Schulbegleiter*innen, Nachhilfekräften, Sozialarbeiter*innen, Lehramtsstudent*innen, pensionierten Lehrer*innen, Eltern.
