ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - 0/09394-01-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat die Verwaltung am 20.05.2021 beauftragt, einen konkreten Arbeitsauftrag für die Kulturentwicklungsplanung zu formulieren und hierfür eine Arbeitsgruppe zu bilden, zu der alle Bürgerschaftsfraktionen und die BFL je ein Mitglied entsandt haben (VO 2020/09394-01-01).
 

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Unter Führung der Senatorin für Kultur und Bildung hat die „Arbeitsgruppe Kulturentwicklungsplan“ folgende Arbeitsschritte zur Umsetzung des Bürgerschaftsauftrages festgelegt:

 

  1. Die Verwaltung setzt den Arbeitsauftrag Erstellung eines Kulturentwicklungsplanes in einem offenen und partizipativen Prozess mit wissenschaftlicher Expertise um.

 

  1. Der Prozess unterteilt sich in eine Phase der Bestandsaufnahme, in der die wesentlichen Akteur:innen und Stakeholder identifiziert werden, eine Phase der Bedarfsanalyse durch die Durchführung breit angelegter partizipativer Beteiligungsformate sowie eine Phase der Zusammenführung der Ergebnisse, der Formulierung konkreter kulturpolitischer Leitlinien und Ziele sowie der Entwicklung eines operativen Maßnahmenkatalogs mit einer Priorisierung, Zeitplanung und Festlegung der Zuständigkeiten.

 

  1. Der partizipative Prozess soll breite Beteiligungsmöglichkeiten zur Einbindung von Kulturschaffenden, Kulturnutzer:innen und Bürger:innen, Fachexpert:innen, Vertreter:innen aus Verbänden und Vereinen sowie Akteur:innen aus Politik und Verwaltung schaffen.

 

  1. Die Grundlage der kulturpolitischen Leitlinien und Ziele bilden dabei die im Jahr 2020 formulierten Leitlinien zur Kulturentwicklung (VO/2020/09394).

 

  1. Der Prozess wird durch die „AG Kulturentwicklungsplan“ (Steuerungsgruppe) strategisch gesteuert. Für den inhaltlichen Diskurs werden Beiräte aus fachkundigen Expert:innen gebildet. Die Steuerungsgruppe berichtet dem Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege fortlaufend über die Entwicklung des Planungsprozesses.

 

  1. Ein Zwischenergebnis soll der Bürgerschaft rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2023 vorgelegt werden.

 


 

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